Frühbehandlung oder frühe Behandlung – wo liegt der Unterschied?

In der Kieferorthopädie tauchen häufig die Begriffe Frühbehandlung und frühe Behandlung auf.
Sie klingen fast identisch – bedeuten aber nicht dasselbe. Für Eltern ist diese Unterscheidung oft verwirrend.

Wir möchten Ihnen erläutern, was genau der Unterschied ist, wann welche Behandlung sinnvoll ist und welches Ziel jeweils verfolgt wird.

Was versteht man unter einer Frühbehandlung?

Die Frühbehandlung beginnt oft im Alter von 6-9 Jahren, also im Wechselgebiss.
Ziel der Frühbehandlung ist nicht die perfekte Zahnstellung, sondern das rechtzeitige Erkennen und Stoppen ungünstiger Entwicklungen.

Typische Gründe für eine Frühbehandlung sind:

• ausgeprägter Kreuzbiss sehr schmale Kiefer
• stark vorstehende Frontzähne, z. B. durch Lutschgewohnheiten (Daumen, Schnuller)
• Mundatmung oder funktionelle Störungen
• starke Kieferfehlstellungen (z. B. Unterkiefer zu weit vorne)

Wichtig: Die Frühbehandlung ist meist kurzzeitig und gezielt. Sie soll das Kieferwachstum positiv lenken und spätere, aufwendige Behandlungen erleichtern oder sogar vermeiden.

Was bedeutet »frühe Behandlung«?

Die frühe Behandlung beginnt ebenfalls im Alter von 6 bis 9 Jahren.
Hier steht nicht nur die Kieferentwicklung, sondern bereits auch die Zahnstellung stärker im Fokus.

Typische Ziele der frühen Behandlung:

• Platz schaffen für bleibende Zähne
• Steuerung des Kieferwachstums vor allem bei stark wachsendem Unterkiefer (Progenie)
• Korrektur von Fehlstellungen, die sich nicht von selbst regulieren
• Vorbereitung auf eine spätere Hauptbehandlung (z. B. feste Zahnspange)

Die frühe Behandlung ist oft umfangreicher als die Frühbehandlung, aber immer noch wachstumsorientiert.

Braucht jedes Kind eine Früh- oder frühe Behandlung?

Nein! Nicht jedes Kind benötigt eine frühe kieferorthopädische Therapie. Eine frühe Kontrolle (ideal ab dem 6.-7. Lebensjahr) hilft jedoch, Risiken rechtzeitig zu erkennen und individuell zu entscheiden, ob, wann und wie behandelt werden soll.

Bezahlt die Krankenkasse eine Frühbehandlung oder auch frühe Behandlung?

Grundsätzlich gilt: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt kieferorthopädische Behandlungen nur bei entsprechender Fehlstellung!

Kostenübernahme möglich, wenn:

• Eine KIG-Stufe: 3, 4 oder 5 vorliegt.
• Die Behandlung medizinisch notwendig ist.
• Ein Behandlungsplan von der Krankenkasse genehmigt wurde.

Auch wenn keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt, ist in einigen Fällen eine Frühbehandlung sinnvoll, um eine weitere Verschlechterung des Zustands zu verhindern.
Häufig können damit auch Behandlungen mit aufwendigen festen Spangen vermieden werden.

Junge im Behandlungszimmer, Kieferorthopädie für Kinder

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